Allgemeine Infos

Mitwirkung in der OGS

  • Elternversammlung,
  • Elternrat
  • OGS-Rat
  • Träger

Elternversammlung

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in der OGS sind
  • Wählen drei/fünf Vertreter in den Elternrat
  • Wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter
  • Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Elternrat im OGS-Rat

OGS-Rat-Zusammensetzung

  • Leiter/in der OGS und sein/ihr Stellvertreter
  • Vorsitzende/r des Elternrates und sein/ihr Stellvertreter
  • Lehrervertreter und Schulleiter
  • Den Vorsitz im OGS-Rat führt der Leiter der OGS
  • Der Rat tagt mindestens einmal pro Halbjahr
  • Der Rat entsendet bei Bedarf ein Mitglied des Elternrates in die Schulkonferenz (Status: als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied)
  • Beteiligung eines Schülerrates?

Wahlverfahren

  • Wahlen finden in der Elternvers. statt mit einer Ladungsfrist von min. 2 Wochen
  • Die Wahl erfolgt für ein Jahr
  • Die Wahlen sind unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder gültig
  • Die einfache Mehrheit entscheidet
  • Für jedes betreute Kind kann eine Stimme abgegeben werden
  • Die Wahlen sind geheim

Aufgaben des OGS-Rates

  • Beratung und Empfehlung
  • Organisationskonzept
  • Hausaufgabenkonzept
  • Erziehungskonzept
  • Fortbildungsempfehlungen
  • Angebote
  • Essen
  • Allgemeine Fragen

Alle vom Rat ausgesprochenen Empfehlungen werden unbeschadet der Rechte und Pflichten des Trägers und der Schule umgesetzt, wenn keine besonderen Hinderungsgründe bestehen. Die Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend.

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